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Mahnbescheide vor Zahlung prüfen

Auch wenn es lästig ist, jede eingehende Mahnung genau zu prüfen: Es lohnt sich oft. Berechtigte Forderungen sollten umgehend bezahlt werden, sonst wird's teuer. Die erste Zahlungsaufforderung, bei der eine Frist zur Begleichung der Rechnung gesetzt wird, kostet noch nichts. Ausnahme: Es handelt sich um Mietzahlungen oder Kreditraten, bei denen der Zahlungstermin bereits vorher vertraglich festgelegt war. Läßt man die Frist verstreichen, kann der Gläubiger vier Prozent Verzugszinsen berechnen. Entsteht durch den Verzug ein höherer Schaden, so ist auch dieser zu ersetzen. Hüten sollte man sich allerdings davor, angemahnte Rechnungen automatisch zu begleichen. „Vor allem in den neuen Bundesländern verschicken zweifelhafte Inkassobüros Mahnungen für angeblich nicht bezahlte Zeitungsabos, obwohl ein Abonnement entweder nie bestellt oder längst gekündigt wurde“, berichten die Verbraucherschützer. Bei Unsicherheit sollte man sich auf jeden Fall den entsprechenden Vertrag vorlegen lassen, zweifelt man an dessen Gültigkeit oder weigert sich der Gläubiger, helfen die Verbraucherzentralen weiter. Eine andere Variante sind Werbeangebote, die wie Rechnungen aufgemacht sind und sich erst auf den zweiten Blick erkennen lassen. Der „Telekommunikation Informationsdienst“ des Telefonbuch Verlages Ettle beispielsweise verschickte im letzten Sommer solche Rechnungen an Firmen und Freiberufler. „Den Betrag von DM 893,20 bitten wir rechtzeitig zu begleichen“, hieß es dort. Erst bei genauerem Lesen entpuppte sich das Schreiben als Angebot für eine Kleinanzeige im Telefonbuch. Die Betrüger rechnen mit der routinemäßigen Bearbeitung solcher Post. Bereits Geschädigte sollten dem Rat der Verbraucherzentrale folgen und den Vertrag wegen Irrtum oder arglistiger Täuschung anfechten. Dringend empfohlen wird auch, derartige Postsendungen anzuzeigen.

Info: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, PF 25 55, 61295 Bad Homburg oder: Verbraucherzentrale Berlin, Bayreuther Straße 40, 10787 Berlin

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