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Klare Regeln für Sonntags-Shopping angemahnt

Das Bremen zur Freimarkt-Zeit einen verkaufsoffenen Sonntag braucht, leuchtet Heiner Schilling von der Gewerkschaft Handel, Banken und Verkehr (hbv) nicht ein. „Wir haben 40 Jahre den Freimarkt gefeiert, während die Ladenschluß-Gesetze galten. Seit ungefähr drei Jahren brauchen wir auf einmal einen verkaufsoffenen Sonntag. Warum, ist mir nicht klar.“

Klar ist die Mission des Gewerkschaftlers: Schilling will die Unterwanderung des Ladenschluß-Gesetzes verhindern. Denn die hbv kritisiert, daß viele Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen öffnen, obwohl sie das nicht dürften. An den Ausnahme-Sonntagen dürfen Einzelhändler nur Ware verkaufen, wenn sie am Tag vorher statt um 16 Uhr schon um 14 Uhr schließen. Dies soll die MitarbeiterInnen vor zu vielen Überstunden schützen.

Daß sich die Geschäftsinhaber entscheiden müssen, ob sie am Samstag Nachmittag oder am Sonntag öffnen wollen, ist jetzt sogar gerichtlich bestätigt worden. Zwei gewerkschaftsnahe Einzelhandels-Angestellte hatten erfolgreich gegen die Praxis geklagt, an zwei Tagen lang zu öffnen. Im Visier der Gewerkschafter: Der Senat, weil er die Ladenöffnungszeiten nicht gut genug überwache und der Einzelhandelsverband, der die Geschäfte nicht auf die geltende Rechtslage hinweise.

Trotz der Entscheidung des Gerichtes rechnet die hbv am kommenden Freimarkts-Sonntag mit Rechtsbruch in mehreren Fällen: Einige Geschäfte wollen nach ihren Informationen öffnen, obwohl sie auch am Samstag bis 16 Uhr arbeiten lassen. Insgesamt hat ein großer Teil der Einzelhändler in der Innenstadt und im Viertel angekündigt, am Sonntag von 13 bis 18 Uhr zu öffnen. Die Türen geschlossen halten größere Käufhäuser wie Karstadt, Kaufhof und Brinkmann. taz

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