: Für Aufbruch stimmen
■ Verselbständigung der staatlichen Museen vom Senat beschlossen
„Die Besucher werden es vor allem an der Aufbruchstimmung merken“, prophezeit Wilhelm Hornbostel, Direktor des Museums für Kunst und Gewerbe. Ab 1. Januar 1999 ist er nicht mehr nur Leiter einer „nachgeordneten Dienststelle der Kulturbehörde“, sondern sein eigener Herr – als Vorstand der Stiftung öffentlichen Rechts „Museum für Kunst und Gewerbe“.
Gestern beschloß der Senat einen entsprechenden – bundesweit einmaligen – Gesetzentwurf zur Verselbständigung der sieben staatlichen Hamburger Museen. „Es geht nicht darum, Geld zu sparen“, betonte Kultursenatorin Christina Weiss (parteilos), „sondern das vorhandene besser einzusetzen – mit voller Rückendeckung des Staates.“ Der soll nach wie vor mit rund 45 Millionen Mark jährlich Hauptgeldgeber bleiben. Ausgeben können die sieben Museumsstiftungen das Geld aber eigenständig. Die neue Rechtsform ermöglicht ihnen zudem, Kredite aufzunehmen, mit Vermietungen und Werberechten an Werken Gewinne zu machen und diese zurückzulegen.
Dazu schaffen die Museen die Stelle eines kaufmännischen Direktors, der zusammen mit dem jetzigen Direktor den Stiftungsvorstand bildet. Finanzieren müssen die Stiftungen diese Stelle und den Aufbau einer eigenen Buchhaltung selbst, „aber wir haben woanders enormes Sparpotential“, versichert Hornbostel. Verluste soll ein 10- bis 12köpfiger kontrollierender „Stiftungsrat“ verhindern, in dem unter anderem die MitarbeiterInnen und Förderkreise vertreten sind. Den Vorsitz des Rates übernimmt oder bestimmt die amtierende Kultursenatorin.
Bestehende Arbeitsverträge sollen unverändert in die Stiftungen übergeleitet werden. Aber „ihr aktiver Beitrag ist jetzt viel mehr gefragt“, freut sich Uwe Schneede, Direktor der Kunsthalle, über die „Jahrhundertentscheidung“, denn auch die einzelnen Abteilungen werden ihre Budgets selbst verwalten. Die Strukturreform wurde seit 1995 erarbeitet – „im Einverständnis aller“, wie Weiss betont. Nun muß noch die Bürgerschaft zustimmen. hedi
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