piwik no script img

Justiz ist unabhängig genug –betr.: „Kleineres Parlament durch Volkes Wille?“, taz-Bremen vom 14.10.1998

In dem Bericht über das Volksbegehren zur Verkleinerung des Bremer Parlamentes scheint die taz zumindest am Ende hellseherische Fähigkeiten zu besitzen. Anders nämlich ist es wohl nicht zu erklären, daß die taz am Ende schreibt, daß dem Volksbegehren „Mehr Demokratie“ der Garaus gemacht wurde. Noch sollte doch die Justiz nach meinem Wissen so viel Unabhängigkeit besitzen, daß sie auch ein Urteil des Senats (wenn auch das einer Großen Koalition) korrigieren kann. Und ob der Staatsgerichtshof wirklich behaupten wird, daß die Verfassung in Bremen verbiete, was die Verfassung in Hamburg und Bayern erlaubt, wird sich wohl erst während des Prozesses herausstellen.

Oder besitzt die taz etwa Informationen über geheime Absprachen zwischen Senat und Gerichtshof? Wenn dies der Fall ist, was nach den Urteilen zu den Volksbegehren „Bildung“ und „Gewoba“ nicht unwahrscheinlich ist, sollte sie damit schleunigst an die Öffentlichkeit. Alexander Lautsch

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen