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Asyl für rumänische Lesbe

■ Die 41jährige saß wegen Homosexualität zwei Jahre in Haft und wurde mißhandelt

Berlin (taz) — Die rumänische Lesbe Mariana Cetiner erhält Asyl in der Bundesrepublik, weil sie aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt wurde. Wie gestern ihr Rechtsanwalt Dirk Siegfried mitteilte, ist dies der erste Fall, in dem das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einer Rumänin aus diesem Grund Asyl gewährt.

Die 41jährige war im Juni 1996 wegen des Vorwurfs, eine Frau „verführt“ zu haben, nach monatelanger Untersuchungshaft zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Cetiner war im Gefängnis vom Wachpersonal mißhandelt worden. Auf internationalen Druck, unter anderem von amnesty international, war die Sportlehrerin im März dieses Jahres im Zuge einer Amnestie freigelassen worden.

Grundlage für ihre Verurteilung war Artikel 200 des rumänischen Strafgesetzes, der einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellt, wenn sie in der Öffentlichkeit stattfinden oder öffentliches Ärgernis erregen. Der Begriff der Öffentlichkeit wird allerdings extensiv ausgelegt und auch auf Privaträume angewendet, wie das Auswärtige Amt feststellt. Im Juni war Cetiner zum lesbisch- schwulen Christopher-Street-Day nach Berlin eingeladen worden und hatte Asyl beantragt. In der Vergangenheit hat das Bundesamt bereits mehrere lesbische Iranerinnen anerkannt, da dort auf Homosexualität die Todesstrafe steht. win

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