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Null Chance bei Anzeigen gegen Polizisten

Im letzten Jahr wurden 3.000 Straf- und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte eingeleitet. Doch nur in den wenigsten Fällen enden die Verfahren mit Verurteilungen. Von den 2.262 Strafverfahren bezog sich fast die Hälfte auf Körperverletzung im Amt. Weitere Delikte sind Tötungs- und Sexualdelikte, Urkundenfälschung oder Trunkenheit im Straßenverkehr. Doch nur in 54 Fällen kam es zu Verurteilungen. Die meisten Strafverfahren (1.935) endeten mit Einstellungen, 23 mit Freisprüchen. Auch in der ersten Hälfte dieses Jahres sah es nicht anders aus: Von den eingeleiteten 1.026 Strafverfahren endeten nur 22 mit Verurteilungen, neun mit Freispruch, 768 wurden eingestellt. Diese Zahlen sind der Antwort von Innensenator Schönbohm (CDU) auf eine kleine Anfrage der PDS-Abgeordneten Marion Seelig im Abgeordnetenhaus zu entnehmen. Bei den Disziplinarverfahren – Vergehen inner- und außerhalb des Dienstes wie Körperverletzung oder Strafvereitelung, Straßenverkehrsdelikte oder leichtfertiges Schuldenmachen – sieht es ähnlich aus. Von den 738 Disziplinarverfahren 1997 wurden bisher 488 abgeschlossen: 346 davon mit Einstellungen, 54 mit Verweisen und 73 mit Geldbußen. Von den abgeschlossenen 302 Verfahren in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 160 eingestellt, 23 Beamte erhielten Verweise, 43 mußten Geldbußen zahlen. Für Seelig sind die Zahlen ein Indiz dafür, daß „die Bürgerinnen und Bürger keine Beschwerdemacht darstellen“. Für die Diskrepanz zwischen eingeleiteten Verfahren und Verurteilungen machte sie „Korpsgeist“ verantwortlich. taz

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