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Eine Million für den HSV

■ Ex-Schatzmeister Engel muß Provision zurückzahlen. Ein Jahr auf Bewährung

Ins Gefängnis muß Jürgen Engel nicht. Schließlich befinde er sich in „fortgeschrittenem Alter“, und seine „Sozialprognose“ sei gut, erklärte gestern das Hamburger Amtsgericht. Es verurteilte den ehemaligen Schatzmeister des Hamburger Sportvereins (HSV) wegen Untreue jedoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Außerdem muß Engel dem HSV die 993.000 Mark nebst Zinsen zurückzahlen, die er 1996 als Provision bei der Vermittlung eines Immobiliengeschäftes für sich abzweigte (taz berichtete). Für den HSV hatte sich der Kaufpreis für Grundstücke in Greifswald, Plau am See und Stralsund um diese Summe erhöht.

„Er vermochte seinen Willen, Geld zu verdienen, nicht zu zügeln“, warf der Staatsanwalt dem „leidenschaftlichen Kaufmann“ vor, für den er ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe sowie eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Mark gefordert hatte. Der ehemalige Schatzmeister hätte als „Sportsfreund“ dem HSV seinen „wirtschaftlichen Sachverstand uneigennützig zur Verfügung stellen sollen“. Statt dessen habe er durch seine Provision den Kaufpreis der Immobilien für den HSV hochgedrückt, ohne dessen Vorstand darüber zu informieren.

Auch Richter Michael Kaut war davon überzeugt, daß Engel das Unrecht seiner Geschäfte durchaus bewußt war. Der hatte vor Gericht behauptet, die Immobilien nicht für den HSV, sondern für die dort kickenden Spieler erworben zu haben. Davon habe der Fußballverein sogar steuerlich profitiert. Doch daß die Geschäfte für den Club Steuervorteile hätten bringen können, sei ohne Belang, hielt Kaut dagegen: „Diese Vorteile konnte der Verein nur um den Preis überteuerter Immobilien erlangen.“ Vielmehr habe der ehemalige Schatzmeister versucht, seine Mauscheleien „zu verschleiern“, so Kaut. Engels Ausführungen zum Ablauf der Geschäfte seien „lebensfremd“ und „eine Beleidigung der Intelligenz des Gerichts“ gewesen, schalt der Richter.

Der Rechtsanwalt des HSV, Horst Lehmann, zeigte gestern Genugtuung über das Urteil – vor allem darüber, daß Engel die Provision nun an den HSV zurückzahlen muß. Genau darauf klagt der Fußballverein nämlich zur Zeit vor dem Zivilgericht. Elke Spanner

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