: Kein Todesschuß-Gesetz mit Körting
■ Justizsenator warnt vor Gesetz, CDU legt Gesetzentwurf vor
Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) hat gestern die Forderung von Polizei und CDU nach einer gesetzlichen Grundlage für den „Todesschuß“ zurückgewiesen. Er sehe, so sagte Körting, keinen „zwingenden Handlungsbedarf“ für eine besondere gesetzliche Befugnis zum sogenannten finalen Rettungsschuß.
Im Rahmen der Notwehrbestimmungen lasse die Rechtslage ein entsprechendes Handeln schon jetzt zu, wenn es das einzige Mittel zur Verteidigung ist, erklärte Körting im Zusammenhang mit der nach der spektakulären Geiselnahme am Montag aufgeflammten Diskussion. Eine Ausformulierung der schon heute bestehenden Möglichkeiten könne die Achtung vor der Unantastbarkeit des Lebens relativieren.
Gegen eine polizeirechtliche Regelung spreche, daß „eine in hohem Maße von subjektiver Einschätzung und in hohem Maße das Gewissen des Handelnden berührende Entscheidung“ verwaltungsrechtlich ausformuliert werde. Befürworter einer polizeirechtlichen Regelung würden übersehen, daß auch diejenigen Länder, die entsprechende Bestimmungen erlassen haben, die Zulässigkeit des Schußwaffengebrauchs davon abhängig machen, „daß er das einzige Mittel zur Abwehr ist“. Der handelnde Polizeibeamte stehe damit in derselben Situation wie ohne eine polizeirechtliche Regelung, „weil die Entscheidung darüber, ob der Schußwaffengebrauch das einzige Mittel ist, letztlich immer eine später überprüfbare und gegebenenfalls umstrittene Einschätzung vor Ort ist“.
Dagegen hatte der scheidende Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) am Mittwoch eine Ergänzung des Polizeigesetzes gefordert. „Die CDU hat schon immmer die Auffassung vertreten, daß dies gesetzlich geregelt werden muß“, sagte er. Bei den Koalitionsverhandlungen 1995 sei dies jedoch an der SPD gescheitert.
Unterdessen hat die CDU- Fraktion gestern einen Gesetzentwurf zum finalen Rettungsschuß vorgelegt. Dieser orientiere sich an entsprechenden Regelungen in Bayern und in Sachsen-Anhalt, teilte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Roland Gewalt, mit. Der Rettungsschuß sei bereits in 13 Bundesländern im Polizeirecht verankert. Die Geiselnahme am Kottbusser Tor habe den dringenden Handlungsbedarf deutlich geacht. dpa/ADN/taz
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