piwik no script img

Schufa und Datenschutz

Die Schufa, „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, eingerichtet im Interesse von Kredithäusern, registriert fast alle KreditnehmerInnen mit ihren Verpflichtungen, ebenso negative Einträge wie Zahlungsverzug, Mahnverfahren oder gekündigte Kredite. In der Technischen Anleitung für das Schufa-Verfahren heißt es zur Girokonto-Kündigung: „Diese darf der Schufa nur mitgeteilt werden, wenn sie auf mißbräuchliche Nutzung des Girokontos zurückzuführen ist. (...) Beruht sie (...) auf Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Kreditinstitut, so ist von einer Schufa-Meldung in aller Regel abzusehen“. Eine echte Löschung – auch eines vielleicht fehlerhaften – Eintrags findet im eigentlichen Sinne nicht statt. Vielmehr wird der erfolgte Eintrag wie z.B. „Girokonto gekündigt“, ergänzt mit: „Folgendes Merkmal gelöscht: Giro Künd.“ Schufa-Kunden werden davon nicht automatisch informiert. Gegenstandslos gewordene Einträge erhalten ebenfalls Zusätze und entfallen erst nach drei Jahren. ede

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen