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Das Verkehrsmonopol knacken

■ Das Bundeskartellamt will den Anteil des Landes an der geplanten Nahverkehrs-Holding aus BVG und S-Bahn auf unter 25 Prozent drücken. Die Senatskoalition fällt aus allen Wolken

Zwischen dem Bundeskartellamt und dem Senat bahnt sich ein Konflikt um die geplante Nahverkehrs-Holding an. Denn möglicherweise wird die Gründung der neuen Gesellschaft, so wie sie bislang anvisiert ist, am Widerspruch der Wettbewerbshüter scheitern. „Sollte sich das Land mit mehr als 25 Prozent an der Holding beteiligen wollen, werden wir das kritisch prüfen“, sagte gestern der Sprecher des Bundeskartellamtes, Markus Lange.

Die ablehnende Haltung des Amtes ist offensichtlich in den Köpfen der Senatsspitzen noch nicht angekommen. „Das wäre eine dramatische Entwicklung“, äußerte SPD-Fraktionsvize Hermann Borghorst. Und für die Sprecherin von Verkehrssenator Jürgen Klemann (CDU), Petra Reetz, ist die Kritik gleich ganz neu: „Von diesen Bedenken höre ich zum ersten Mal.“

Um langfristig Geld zu sparen, überlegt der Senat, die BVG mit der Bahn-Tochter S-Bahn GmbH zu einer neuen Gesellschaft zu fusionieren. Einem Vorschlag der Deutschen Bahn AG zufolge solllen dieses Unternehmen und das Land jeweils die Hälfte der Aktien halten.

Für Landespolitiker wie Hermann Borghorst ist die starke Stellung des Staates in der Holding eine wesentliche Voraussetzung für die Gründung. Borghorst will nicht, daß der öffentlichen Hand der Einfluß auf die Verkehrspolitik entgleitet. Genau diese Prämisse jedoch steht nun durch die Intervention des Kartellamtes in Frage. Die Behörde befürchtet, daß das Land seine marktbeherrschende Stellung im Nahverkehr trotz der Liberalisierungsbemühungen der Europäischen Union in Zukunft aufrechterhält. Es gehe nicht an, daß der Senat „an beiden Seiten des Tisches sitze“, heißt es. Das Land solle sich im wesentlichen auf die Aufgabe beschränken, die Verkehrsleistungen bei den Betreiberunternehmen zu bestellen. Wenn die öffentliche Hand auch noch die Holding beherrsche, die die Busse und Bahnen fahren lasse, würden durch diese Interessenkollision andere Bewerber ausgeschlossen.

Zwar dominiert die landeseigene BVG auch heute den öffentlichen Nahverkehr, doch erst im Falle der Gründung der Holding kann das Bundeskartellamt tätig werden. Nur dann, wenn ein neues Großunternehmen entsteht, kann die Behörde bereits entstandene Monopole knacken.

Die Wettbewerbshüter stoßen sich außerdem daran, daß die Deutsche Bahn AG in die Holding eintreten will. Während mit S-Bahn und BVG heute noch zwei Anbieter um die Gunst der Fahrgäste konkurrierten, würde später niemand an der Holding vorbeikommen. Das schaffe die besten Voraussetzungen für verbraucherfeindliche Preisdiktate. „Die Holding in der gegenwärtig geplanten Form ist wettbewerbsrechtlich problematisch“, faßt Kartellamtssprecher Lange zusammen. Hannes Koch

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