■ Querspalte: Wer sich wehrt, lebt verkehrt
Nein, sie drücken nicht auf den Klingelknopf. Sie klopfen auch nicht an der Wohnungstür. Statt dessen kracht es, ein Rammbock rammt die Tür ein, ein blitzheller Schein durchflutet die Wohnung (Blendgranate!), und ein paar kräftige, vermummte Gestalten platzen herein. Wie würden Sie entscheiden, wenn Sie zufällig in dieser Wohnung wohnten? Klar, jeder normale Mensch sagt sich in einem solchen Moment: „Ruhig, ganz ruhig, das stört doch keinen großen Geist. Die Herren werden schon wissen, warum sie ausgerechnet bei mir diesen Überfall...“ Oder man will die Polizei rufen, aber es stellt sich heraus, eben die ist schon da.
Ein 49jähriger Angestellter in Hannover tat jedenfalls, was man unbedingt vermeiden sollte: Er wehrte sich, als ein Sondereinsatzkommando seine Wohnung stürmte. Das SEK blieb K.o.-Sieger, der Mann kam „wegen schwerer Verletzungen, gebrochener Zehen und Rippen“ ins Krankenhaus. Ein anonymer Anrufer hatte ihn als Bankräuber und Mörder identifiziert. Der Hinweis reichte zwar nicht für einen Haftbefehl, aber eine Hausdurchsuchung kann nicht schaden.
Demnächst ist die Gerichtsverhandlung. Der Mann, der zweifellos mit Banküberfall und Mord nichts zu tun hatte, will 10.000 Mark Schmerzensgeld haben. Das ziemlich bankrotte Land Niedersachsen will nicht zahlen: „Der Mann hätte sich ja nicht zu wehren brauchen.“
Eigentlich schön, daß die Polizei versucht, den in der Bergpredigt propagierten Werten in unserer kalten Ellenbogengesellschaft neues Gewicht zu verleihen. „Halt die andere Wange hin, Bürger!“ Daß auf dem Videoband des Einsatzes, „The making of ...“ sozusagen, die entscheidende Szene ein bißchen gelöscht wurde, dürfte ein dummer Zufall oder auf technisches bzw. menschliches Versagen zurückzuführen sein. Niemand ist perfekt. Dietrich zur Nedden
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