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Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft

PatientInnenanwalt Wilhelm Funke hat schwere Vorwürfe gegen die Hamburger Staatsanwaltschaft erhoben. Anlaß ist der Fall eines Darmkrebspatienten, der am Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) nach der sogenannten „Sandwich-Methode“ bestrahlt worden war. Die Staatsanwaltschaft ermittelte laut Funke wegen Körperverletzung und nach dem Tod des Patienten im November 1994 wegen fahrlässiger Tötung gegen den 1993 suspendierten Chefarzt der Strahlentherapeutischen Abteilung im UKE, Prof. Klaus-Henning Hübener. Diese Ermittlungen seien nun wegen Verjährung eingestellt worden, teilte der Anwalt gestern mit. Seine Vorwürfe: In dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft würden zwei Gutachten nicht erwähnt, die einen Zusammenhang zwischen der Strahlenbehandlung und dem Tod des Mannes bestätigten. Außerdem „wird der Tod des Patienten unterschlagen“. Folglich komme als Grund für Ermittlungen gegen Hübener nicht mehr fahrlässige Tötung in Frage, sondern nur noch Körperverletzung. Und dieses Verfahren sei wegen Verjährung eingestellt. Es bestehe der „Verdacht der Strafvereitelung im Amt“, so der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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