: Weitere amtliche Wohltaten für die Arbeitnehmer
■ Ab einem Einkommen von 300 Mark sollen künftig auch die Sozialbeiträge fällig werden
Bonn (dpa) – Morgen will die Regierung ihre Ankündigung wahr machen und eine Reihe der Sozialgesetze der alten Regierung korrigieren. In diesem Artikelgesetz, das der Bundestag in erster Lesung behandeln wird, steht die Einschränkung der geringfügigen Beschäftigungen im Rahmen der 620-Mark-Jobs im Vordergrund.
Im kommenden Jahr soll für Einkommen zwischen 300 und 630 Mark monatlich (Osten: 530 Mark, so die Freigrenzen für 1999), auch Pflege-, Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversichung fällig werden. Anders, als am Wochenende verlautete, soll zudem die von den Arbeitgebern zu zahlende Pauschalsteuer von 20 Prozent erhalten bleiben. Ausnahmen, bei denen nur der hälftige Rentenbeitragssatz von dann 9,7 Prozent erhoben wird, soll es lediglich für Beschäftigungsverhältnisse mit nicht mehr als 50 Stunden pro Monat oder zwei Monate im Jahr geben.
Die Kürzung des Rentenniveaus und die Kürzungen bei den Erwerbsunfähigkeitsrenten werden bis zum Jahr 2000 ausgesetzt. Bis dahin ist eine umfassende Rentenstrukturreform geplant. Der volle Kündigungsschutz soll wieder für Betriebe ab fünf statt derzeit zehn Beschäftigte gelten. Soziale Gründe sollen bei etwaigen Kündigungen wieder stärker berücksichtigt werden. Das Arbeitnehmerentsendegesetz zum Schutz vor Lohndumping durch ausländische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen soll unbefristet gelten. Außerdem soll es ergänzt werden. Bei Krankheit soll die Zahlung des 100prozentigen Tariflohns gesetzlich vorgeschrieben werden.
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