: Atomare Scheußlichkeit
■ Prozeß gegen Castor-Gegner eingestellt
Mit geneigtem Kopf lauscht Staatsanwalt Robert Junck dem Vortrag des Angeklagten, als würde er zum ersten Mal von den Gefahren durch Atommülltransporte hören. „Die Argumente haben eine ganze Menge Überzeugung“, stellt er dann fest, und daß auch nicht unberücksichtigt bleiben dürfe, daß die Bundesregierung im Mai sämtliche Castor-Transporte gestoppt hat. Dann stimmt er dem Vorschlag der Amtsrichterin zu, das Strafverfahren gegen zwei Atomkraft-Gegner einzustellen, die wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ gestern vor Gericht standen.
Am 4. August vorigen Jahres hatten die beiden Studenten mit Seilen und einem Transparent dafür gesorgt, daß der Zugverkehr auf der Güterumgehungsbahn in Winterhude eingestellt werden mußte. Er habe im „gerechtfertigten Notstand“ gegen die „alltäglichen atomaren Scheußlichkeiten“ gehandelt, führt einer der Angeklagten aus. Die Gesundheitsgefahren der mit Atommüll beladenen Behälter seien bekannt. Durch den rot-grünen Koalitionsvertrag, mit dem die neue Bundesregierung den Ausstieg aus der Kernenergie eingeläutet habe, werde nun den Protesten der Atomkraftgegner Rechnung getragen.
„Im nachhinein dagegen Strafverfahren zu führen, wäre absurd“, findet Rechtsanwalt Matthias Wisbar – und Amtsrichterin Jutta Kugler stimmt zu: „Außerdem war die Aktion nicht gefährlich.“ ee
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