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Kassenärztliche Vereinigung zahlte Sozialrichter

Frankfurt/Main (AP) – Ärzte, die als ehrenamtliche Sozialrichter tätig sind, haben von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen seit 1990 pro Gerichtsverhandlung eine Aufwandsentschädigung von 200 Mark erhalten. Dies bestätigten gestern das Wiesbadener Sozialministerium und die KV in Frankfurt am Main. Nach Angaben der KV haben die Ärzte auch in Streitfällen geurteilt, an denen die Vereinigung beteiligt war.

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