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BGH verschärft ärztliche Haftung

Karlsruhe (rtr) – Patienten können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig leichter Schadenersatz für ärztliche Fehler erhalten. Nach dem gestern veröffentlichten Urteil genügt es, wenn ein Arzt eine naheliegende Untersuchung nicht vornimmt und nur deshalb eine Erkrankung nicht erkennt. Der Patient müsse dann nicht mehr allein beweisen, daß die richtige Behandlung eine Gesundheitsschädigung verhindert hätte (Az VI ZR 239/97).

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