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Sippenhaft für Schwarzafrikaner?

Asta und GAL kritisieren Wohnplatzvergabe des Studentenwerks  ■ Von Jakob Michelsen

Preiswerten Wohnraum für Studierende gibt es nicht gerade im Überfluß, für ausländische KommilitonInnen erst recht nicht. Ein Weg, um an eine Bleibe zu kommen, sind die 18 Wohnheime des Studentenwerks. Bei der Zuteilung wird normalerweise nach Antrags-eingang entschieden. Zusätzlich kann jedoch noch ein anderes Kriterium ins Spiel kommen: die Herkunft. In einigen Wohnheimen existieren Aufnahmestopps für AntragstellerInnen bestimmter Herkunftsländer, denn, so das Studentenwerk, die Bildung von großen homogenen Gruppen sei „für das Gemeinschaftsleben nicht förderlich“. Geschäftsführer Manfred Klee: „Eine solche Gruppe zieht weitere Landsleute an. Dadurch können sich andere an die Wand gedrückt fühlen.“ Außerdem sei das der Integration abträglich.

StudentenvertreterInnen sehen das anders. Die ehemalige Sozialreferentin des Uni-Asta, Tanja Harvey: „Sicher kann es zu Spannungen kommen, wenn ein einziger Angehöriger eines Staates allein in einer Wohngruppe lebt, die ausschließlich aus Angehörigen eines anderen Staates besteht. Solche Konflikte sollte man jedoch im Einzelfall durch vermittelnde Maßnahmen regeln, anstatt die Leute in Sippenhaft zu nehmen.“ Victor Harvey vom Asta-AusländerInnenreferat ist der Ansicht, die Verteilung solle „nach Bedarf erfolgen, nicht nach Staatsangehörigkeit“.

Obendrein sollen in den Vergabeverfahren auch fragwürdige Kategorien wie „Schwarzafrikaner“ aufgetaucht sein. Das Studentenwerk bestreitet, daß diese Bezeichnung in seinen Statistiken und Richtlinien vorkommt. Nach Informationen der GAL-Abgeordneten Julia Koppke beantragte jedoch im Sommer ein Wohnheim einen Aufnahmestopp für „Schwarzafrikaner“. Das Studentenwerk beschloß zwar statt dessen „nur“ eine Sperre für Bewerber aus Kamerun. Da ein Großteil der Betroffenen jedoch aus Kamerun kam, seien auf diesem Wege fast alle zurückgewiesen worden, ohne daß die anrüchige Vokabel im Beschluß auftauchte. Koppke: „Die Bezeichnung ,Schwarzafrikaner' bezieht sich auf die Hautfarbe. Falls dieses Kriterium direkt oder indirekt in Entscheidungen eingeflossen sein sollte, wäre dies eine rassistische Praxis.“

Dringend änderungsbedürftig ist nach Auffassung Koppkes auch, daß AusländerInnen in der Regel ebenso wie Deutsche höchstens acht Semester im Wohnheim bleiben können, obwohl die meisten von ihnen länger studieren. AusländerInnen müssen nämlich zusätzlich ein zweisemestriges Kolleg besuchen, damit ihre Hochschulreife in Deutschland anerkannt wird. Daß dies vom Studentenwerk nicht berücksichtigt wird, sei „unmöglich“, findet Julia Koppke. Geschäftsführer Klee hingegen ist der Meinung, daß die Studierenden sich nach vier Jahren genügend in Hamburg auskennen, um sich selber Wohnraum zu suchen.

Minderheitenfeindlich ist nach Meinung der KritikerInnen auch der Umgang mit Behinderten. Diese dürfen zehn Semester in den Wohnheimen bleiben, danach müssen sie in der Regel ausziehen. Und das, obwohl ein Teil der behindertengerechten Wohnheimplätze „wegen mangelnder Nachfrage“ nicht von Behinderten genutzt wird.

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