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Haft für Betreiber von Flüchtlingsheimen

Ein Betreiber von Flüchtlingswohnheimen ist gestern vor dem Landgericht wegen Betrugs am Sozialamt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte eine bosnische Familie acht Monate lang in einer nicht für Flüchtlinge zugelassenen Mietwohnung untergebracht und dafür zu Unrecht 30.000 Mark von Bezirksamt Treptow kassiert. Der gelernte Dachdecker war bereits im vergangenen Dezember wegen ähnlicher Betrügereien mit einem Schaden von rund 200.000 Mark zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Diese Strafe wurde jetzt einbezogen. Im vorausgegangenen Prozeß hatte es sich um Scheinunterbringung von Flüchtlingen gehandelt. Obwohl die bosnischen Familien nicht in seinem Heim lebten, sondern sich in Österreich aufhielten, hatte der 51jährige Mann das Bezirksamt für diese Menschen zahlen lassen. Der 51jährige war geständig. Im vorliegenden Fall hatte er seinen Angaben nach eine vierköpfige Familie aus der für Flüchtlinge gemeldeten Gewerbewohnung wegen eines Wasserschadens umgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte das Bezirksamt über die illegale Unterbringung nicht informiert, weil er seine Einnahmequelle nicht verlieren wollte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen weitere Verdächtige wegen gleichartiger Betrügereien. Nach Auskunft des Anklägers wird der Steuerzahler auf diesem Weg um erhebliche Summen geschröpft. dpa

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