piwik no script img

Abfindungen unantastbar

■ Arbeitslosenhilfe muß jetzt nachgezahlt werden

Bremen/Bonn (taz) – Eine Dienstanweisung aus dem alten Bundesarbeitsministerium kann die neue Bundesregierung einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Der neue Arbeitsminister Walter Riester (SPD) hat jetzt angeordnet, daß die seit Anfang dieses Jahres eingeführte Praxis, Abfindungen auf die Arbeitslosenhilfe anzurechnen, rückgängig gemacht werden muß.

Dies sei eine „falsche Rechtsauslegung der Bundesanstalt für Arbeit“ gewesen, so eine Sprecherin. Dort geht man offiziell von einem „Mißverständnis“ aus. Intern war dagegen zu hören, daß die Anweisung aus dem damals noch von Norbert Blüm (CDU) geführten Arbeitsministerium stammt. Nach der neuen Regelung dürfen Abfindungen bei Verlust der Arbeitsstelle bis zu 10.000 Mark fünf Jahre lang nicht auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet werden.

Das war seit Anfang dieses Jahres anders. Nach der alten Praxis konnten Abfindungen voll einbezogen werden. Resultat: Viele Arbeitslose standen beim Übergang von Arbeitslosengeld zu Arbeitslosenhilfe erst mal ohne einen Pfennig da. Sie alle haben jetzt jedoch ein Anrecht auf Nachzahlung. Jens Tittmann Bericht Seite 4

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen