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Lebenslang gefordert

■ Gutachter: Sexualtäter Rieken ist schuldfähig

Oldenburg. Der wegen Mordes an zwei Mädchen angeklagte Ronny Rieken soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft lebenslang hinter Gitter. Mit der gesetzlichen Höchststrafe müsse der 30jährige für die heimtückischen Morde an Christina Nytsch (11) und an Ulrike Everts (13) büßen, beantragte die Anklage am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg. Der Staatsanwalt forderte außerdem, die besondere Schwere der Schuld Riekens festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung bereits nach 15 Jahren nicht möglich. Das Urteil wird nach dem Plädoyer der Verteidigung an diesem Freitag erwartet.

Eine Unterbringung Riekens in der Psychiatrie scheidet nach Ansicht der Anklagebehörde aus. Nach den Feststellungen der psychologischen und ärztlichen Prozessgutachter sei eine Therapie seiner schweren Persönlichkeitsstörungen nicht möglich.

Die Morde an Ulrike und Christina habe Rieken mit erbarmungsloser Brutalität begangen, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. An seiner vollen Schuldfähigkeit bestünden nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme keine Zweifel. Das Ziel des Täters sei ausschließlich sexuelle Befriedigung gewesen. Rieken sei weder krank noch Opfer einer Triebhaftigkeit, er habe die Kinder kaltblütig und mit Kalkül mißbraucht und ermordet.

Echte Reue habe Rieken selbst in der Hauptverhandlung nicht gezeigt, kritisierte der Staatsanwalt. Die psychologischen und ärztlichen Sachverständigen hatten am Vormittag die Schuldfähigkeit Riekens festgestelllt. dpa

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