: Lob und Tadel für neues Schulgesetz
■ Grüne begrüßen Stahmer-Entwurf, kritisieren aber die Details
Die Bündnisgrünen halten den Gesetzentwurf für ein neues Schulgesetz grundsätzlich für praktikabel. Es handele sich um eine „anerkennenswerte Leistung“, jedoch gebe es auch einige Punkte, die die Grünen ablehnten, sagte gestern deren schulpolitische Sprecherin, Sybille Volkholz. Der positivste Aspekt sei, daß das neue Schulgesetz die Eigenständigkeit und Verantwortung der einzelnen Schule stärken will. So soll die Entscheidungskompetenz der Schulen sowohl für die pädagogische Arbeit als auch für die Auswahl von Lehrkräften und die Verwaltung der Finanzmittel gestärkt werden. Dies stimme, so Volkholz, im hohen Maße mit dem Gesetzentwurf überein, den die bündnisgrüne Fraktion im Mai im Abgeordnetenhaus eingebracht hat. Den jetzt diskutierte Entwurf hat Tom Stryck, grüner Referent der Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD), erarbeitet.
Kritisch sieht Volkholz an diesem Vorschlag, daß zukünftig externe Evaluationsteams die einzelnen Schulen überprüfen sollen. „Wir brauchen keine zweite Schulaufsicht in Berlin“, ist Volkholz' Meinung. Es dürfe in keinem Fall eine neue „Überbürokratie“ entstehen. Der Vorschlag sei noch nicht ausgereift.
Als „zwiespältig“ sieht Volkholz, daß die neue Regelung vorsieht, für die Grundschulen die Einzugsbereiche faktisch aufzuheben. Dies würde die Segregation, die derzeit schon in der Schule stattfindet, „vermutlich erheblich verschärfen“. Volkholz schlägt vor, daß ein Einzugsbereich künftig drei oder vier Grundschulen umfassen soll, bisher ist es nur eine. Auch die neue Regelung des Übergangs zur Oberstufe, die der Grundschulempfehlung einen größeren Stellenwert zumißt, lehnen die Grünen ab. Volkholz ist dagegen, nach dem Abschluß der 10. Klasse eine zentrale Prüfung einzuführen: „Erfahrungsgemäß hängen Prüfungsergebnisse sehr stark von der jeweiligen Tagesform der Geprüften ab und spiegeln nicht unbedingt das wider, was Jugendliche in ihrer Schullaufbahn erworben haben“, sagt Volkholz.
Volkholz schlägt vor, nur die Teile des Gesetzes in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, die sich mit der Schulautonomie befassen. Die anderen Punkte müßten noch einmal gründlich diskutiert werden. nau
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