: Sparen durch Preisvergleich
■ Beim Abschluß einer Hausratversicherung sollte der Preis entscheiden. Die Differenz bei den Prämien zwischen preiswerten und teuren Versicherern kann bis zu 40 Prozent betragen
Nur ein Viertel aller Haushalte in der Bundesrepublik schützen ihr Hab und Gut gegen Verlust und Zerstörung, beispielsweise durch Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden sowie gegen Einbruchdiebstahl. Doch gehört eine Hausratversicherung zum wichtigen Schutz – die Weihnachtszeit wird es, oh, du fröhliche, beweisen – und ist zudem bezahlbar. Vor dem Abschluß einer Police lohnt ein Preisvergleich: Die Stiftung Warentest ermittelte erhebliche Preisunterschiede bei rund 100 Anbietern. Fast allen Policen liegen die „Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen 92“ mit allenfalls geringfügigen Abweichungen zugrunde.
Beinahe alle Unternehmen, die am aktuellen Preis-/Leistungs- Vergleich der Zeitschrift Finanztest teilgenommen haben, bieten ihre Policen mit nur minimalen Abweichungen an. Deshalb sei die Prämienhöhe derzeit das wichtigste Auswahlkriterium, heißt es dort. Aus einer Vergleichstabelle geht hervor: Durch die Wahl eines günstigen Versicherers lassen sich bis zu 40 Prozent pro Jahr sparen – immerhin 178 Mark pro Jahr. Teilweise noch günstigere Prämien berechnen einige Regionalanbieter oder Anbieter für bestimmte Personengruppen, die allerdings nicht jedem zugänglich sind. Dem Vergleich liegt ein Mustervertrag mit einer Versicherungssumme von 100.000 Mark zugrunde, einschließlich Fahrraddiebstahl bis ein Prozent sowie Überspannungsschäden bis fünf Prozent der Versicherungssumme.
Erstattet wird im Schadenfall von der Assekuranz immer der Neuwert aller zerstörten oder entwendeten Gegenstände bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Außerdem: für beschädigte Gegenstände die notwendigen Reparaturkosten, Kosten für das Aufräumen der Schadenstelle und den Abtransport von Resten, Reparaturkosten bei Gebäudeschäden durch Einbrüche und manches mehr. Voraussetzung ist unter anderem, daß sich der Hausrat in der auf dem Versicherungsschein angegebenen Wohnung und Räumen in Nebengebäuden auf demselben Grundstück befindet. Während eines Umzugs sind die Sachen sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung versichert – der Schutz der alten Wohnung erlischt allerdings nach zwei Monaten.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind jedoch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise eine unverschlossene Wohnungstür oder eine unbeaufsichtigte Kerze, verursacht werden. Nicht versichert sind unter anderem Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, private Antennen und Markisen, Einbauten von Mietern (zum Beispiel sanitäre Anlagen) sowie Hausrat von Untermietern.
Tip: In der Aufregung nach einem Diebstahl denkt man nicht immer daran, sofort eine Liste mit dem Diebesgut für seine Hausratversicherung zu erstellen. „Doch Gerichte stellen immer wieder fest, daß dies unbedingt erforderlich ist, wenn man den Versicherungsschutz nicht verlieren will“, heißt es in einer Mitteilung der Landesbausparkasse. Das Oberlandesgericht Hamburg beispielsweise habe in einem konkreten Fall entschieden, daß Fotos – zumal wenn sie wie hier Schmuckstücke nur unscharf zeigten – als Ersatz für eine Liste nicht ausreichend seien (Az. 5 U 69/96). alo
„Finanztest“ 9/98, zu beziehen über die Stiftung Warentest, Vertrieb, Postfach 81 06 60, 70523 Stuttgart, zum Preis von 6,80 DM
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