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NS-Opfer „Abzocker“?

■ Strafbefehl wegen Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft in Aurich hat beim Amtsgericht Leer einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den Leeraner Ratsherrn und Rechtsanwalt Gerd Koch (50) beantragt. Grund für den Antrag auf Erlaß einer Geldstrafe ist ein Brief des Kommunalpolitikers an die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit vom August. Darin hatte Koch als Fraktionsvorsitzender der „Allgemeinen Wählergemeinschaft“ (AWG) im Rat von Leer den Adressaten als „Leeraner Judenverein (oder so)“ bezeichnet.

Die Bemühungen von Nazi-Opfern um Entschädigungen durch Versicherungsgesellschaften wertete Koch in dem Schreiben als „Abzocken“. Eine Kopie für einen namentlich genannten „Gesinnungskollegen“ habe er beigefügt, heißt es in dem Brief. „Bubis bekommt direkt eine Abschrift übersandt“, fügte Koch hinzu.

Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und SPD im Landkreis Leer distanzierten sich von Koch. Sie forderten ihn auf, seine Mandate im Rat und im Kreistag von Leer niederzulegen. Die Bundeswehr in Leer erteilte dem Kommunalpolitiker Hausverbot. In Zeitungsanzeigen erklärte Koch, er bedauere die „Wahl meiner Formulierungen“ „unter Aufrechterhaltung meiner Standpunkte“. dpa

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