Kampf gegen Sozialdumping

■ Bundesrat stimmte über Korrekturgesetze ab. Arbeitsminister Riester bekommt mehr Befugnisse bei Bau-Mindestlöhnen

Berlin (taz) – Lohn- und Sozialdumping auf dem Bau will die Bundesregierung mit der Novelle des Entsendegesetzes künftig besser bekämpfen. Die neue Regelung gehört zu den Korrekturgesetzen, denen der Bundesrat gestern zustimmen wollte.

Danach soll die Macht des Arbeitsministers bei der Festsetzung von Mindestlöhnen auf dem Bau gestärkt werden. Laut neuem Gesetz kann der SPD-Arbeitsminister Walter Riester per Rechtsverordnungsermächtigung tariflich ausgehandelte Bau-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklären, wenn nur eine der Tarifvertragsparteien dies beantragt hat. Die andere Partei muß dazu lediglich angehört werden. Außerdem sollen nicht nur für die unterste Lohngruppe, sondern auch für höhere Einstufungen verbindliche Löhne gelten, die Arbeitern aus dem Ausland gezahlt werden müssen.

Besonders die Rechtsverordnungsermächtigung ist der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ein Dorn im Auge. Bisher konnten die Arbeitgeber im paritätisch besetzten Tarifausschuß die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen blockieren, der Arbeitsminister hatte dort kein Stimmrecht.

Die BDA warf dem Arbeitsministerium auch prompt „Lohndirigismus“ vor. Das neue Gesetz widerspreche der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie, rügte die BDA.

In der Vergangenheit hatten die Arbeitgeber ihre Zustimmung zu allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen zuerst verweigert und dann in Verhandlungen den Mindestlohn auf 16 Mark (Westen) gedrückt. Dieser Mindestlohn wird aber in der Praxis den Arbeitskräften aus dem europäischen Ausland kaum gezahlt. Die Gewerkschaft erhofft sich daher von der Novelle des Entsendegesetzes verstärkte Kontrollmöglichkeiten. Wenn auch in höheren Einstufungen für Ausländer verbindliche Löhne festgelegt werden, können gefälschte Werkverträge leichter von echten Werkverträgen unterschieden werden. Außerdem sollen künftig Generalunternehmer haften, wenn ihr Subunternehmer seinen Arbeitnehmern das Mindestentgelt nicht zahlt. Der Bußgeldrahmen hierfür soll von derzeit 500.000 Mark auf eine Million Mark erweitert werden.

Der Hauptverband der deutschen Bauindustrie rügte, mit der neuen Haftung würde das Schuldprinzip ausgehebelt. Generalunternehmer könnten die Lohnpraktiken der Subunternehmen nicht ausreichend kontrollieren.

Neben der Novelle zum Entsendegesetz wollte der Bundesrat gestern auch über die Rücknahme der Kürzungen bei der Lohnfortzahlung und beim Kündigungsschutz abstimmen. BD