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Demokratische Vorgänge? –betr.: „Der Zweck heiligt die Mittel“ (Ein unumkehrbarer Atomausstieg ist demokratisch nicht machbar), taz vom 28. 12. 98

[...] Da kann Frau Riedel ja beruhigt sein, die Herren der Radioaktivität haben ihre Interessen bisher immer „demokratisch“ durchgesetzt. Dies fängt beim Atomkonzern Siemens an, der weltweit seine Geschäfte mit Schmiergeld- und Bestechungsaffären abwickelt, und geht weiter bis zu allen AKW-Betreibern, die mit millionenschweren „Strukturhilfen“ und Spenden den jeweiligen Gemeinderäten die Abstimmungen über ihre Anträge erleichtern.

Und zu den demokratischsten Vorgängen in dieser Republik gehört seit Jahrzehnten der Umgang mit Atomkraftgegnern. Das letzte Lehrbeispiel in bezug auf die „grundrechtlich abgesicherten demokratischen Rechte“ war der Castor-Transport vom März 98. Seit Wochen angemeldete und genehmigte Kundgebungen und Demonstrationen wurden verboten. In Neckarwestheim geschah dies mit einem kurzfristig verhängten zweieinhalbwöchigen Aufenthalts- und Versammlungsverbot. Jetzt sollen 82 für eine Nacht Festgenommene (“Ingewahrsamnahme“) noch über 48.000 Mark Bußgelder bezahlen.

Ja wo denn, liebe Frau Rechtsanwältin Riedel, gab es denn aufgrund von Anzeigen gegen Verantwortliche im Zusammenhang mit dem radioaktiven Strahlenskandal eine Geldbuße, geschweige denn eine Verurteilung wegen der Gefährdung von Menschenleben?

Der „demokratische Streit“ um den Ausstieg aus der Atomindustrie wird ganz sicher nicht in einem Parlament entschieden oder gar durchgesetzt werden, sondern nach wie vor durch den massenhaften Protest der AtomkraftgegnerInnen auf der Straße und der Schiene! Herbert Würth, Pressesprecher des Aktionsbündnisses Castor-Widerstand Neckarwestheim

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