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Unterm Strich

Glaubt man den Agenturen, dann ist das Kulturthema des so frischen Jahres – die Beutekunst. Da ist zunächst der polnische Präsident Aleksander Kwaśniewski: Er hat die Gründung einer Stiftung vorgeschlagen, die im Streit um Rückgabe von Kulturgütern aus dem Zweiten Weltkrieg vermitteln soll. Es müsse „über neue Formen“ nachgedacht werden, die betroffenen Werke zugänglich zu machen, forderte Kwaśniewski im polnischen „Radio Zet“. „Es geht nicht darum, die Kunstwerke physisch von einem Ort zum anderen zu bringen“, sagte er. Man müsse über die Bildung von Stiftungen nachdenken, die sich um die Kulturgüter kümmern und professionell Kopien anfertigen.

Experten aus Deutschland und Polen werden das Problem in den kommenden Wochen verhandeln. Die Bundesrepublik besteht unter anderem auf Rückgabe der Autographen- und Buchbestände aus der früheren Preußischen Staatsbibliothek Berlin. Zu dieser 1941 nach Schlesien ausgelagerten und seit 1946 in Krakau aufbewahrten „Berliner Bibliothek“ gehören Handschriften von Goethe, Schiller und Herder sowie eigenhändige Partituren von Beethoven, Bach und Mozart.

Unterdessen berichtet der Spiegel, daß zahlreiche Kunstwerke, die im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht und den NS-Behörden europaweit beschlagnahmt wurden, noch immer in deutschen Amtsstuben hängen. Zwar hätten die Alliierten den größten Teil nach dem Krieg an die Besitzer zurückgegeben. Aber die etwa 3.000 übriggebliebenen Werke wurden von den USA der Oberfinanzdirektion in München übergeben, die sie an Bundes- und Länderbehörden sowie Museen ausgeliehen hätte. Laut Spiegel hat sich die Bundesregierung im Dezember auf der Holocaust-Konferenz in Washington bereit erklärt, alle geraubten Kunstwerke im Bundesbesitz zurückzugeben.

Auch in Moskau beschäftigt man sich mit dem Thema Nr. 1: Voraussichtlich im April spricht das russische Verfassungsgericht sein Urteil über das umstrittene Beutekunst-Gesetz aus, das Präsident Boris Jelzin letztes Frühjahr angefochten hatte. Dies meldete Interfax unter Berufung auf den Vorsitzenden Richter Marat Baglai. Das von beiden Kammern des Parlaments angenommene Gesetz erklärt alle im Zuge des Zweiten Weltkriegs in die Sowjetunion gebrachten Kulturgüter zum Eigentum Rußlands.

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