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Kein Verfahren gegen Castor-Feindin

■ Gericht: Angekettete Schülerin hat keine Nötigung versucht

Osnabrück. Knapp zwei Monate nach dem Freispruch für einen Castor-Gegner am Amtsgericht Dülmen ist am Dienstag in Osna-brück das Verfahren gegen die Komplizin des Demonstranten eingestellt worden. Die 20jährige aus Melle bei Osnabrück hatte sich im März aus Protest gegen den Atom-Transport ins Zwischenlager Ahaus mit ihrem an die Bahngleise in Dülmen gekettet. Wegen des Verdachts eines bloß geringen Verschuldens ließ das Amtsgericht Osnabrück die Frau mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft unbehelligt.

Die Grenze zur versuchten Nötigung sei nicht erreicht worden, meinte der Richter. Denn die Demonstrantin habe den Zug nicht anhalten, sondern nur die Aufmerksamkeit der Medien auf sich lenken wollen. Mit derselben Begründung war im November der Komplize der 20jährigen in Dülmen vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen worden. Allerdings legte die Staatsanwaltschaft Münster gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein. Vor dem Landgericht Münster werde es voraussichtlich zu einem Berufungsverfahren kommen, so der Oberstaatsanwalt.

„Unsere Aktion war völlig friedlich und rein symbolisch“, betonte die Schülerin. Vor dem Eintreffen des Castor-Zugs hatten Polizeibeamte die beiden losgekettet. dpa

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