„Liebe taz...“ Flüchtlingshilfe als Regelaufgabe sichern –betr.: „Weihnachtseinkauf fällt flach“, taz-Bremen vom 24.12.

In dem Artikel wird behauptet, in der Woche vor Weihnachten sei kein Mitarbeiter des Dachverbandes der Ausländer-Kulturvereine (DAB) im Abschiebegewahrsam gewesen, um das Taschengeld an die Abschiebehäftlinge auszuzahlen. Weiter wird der Eindruck erweckt, der DAB habe während seiner Schließungszeit über die Feiertage keine Vertretung für den üblicherweise zuständigen Mitarbeiter eingestellt.

Beides ist falsch. Eine Vertretungskraft ist am 21.12. bei der Sozialbehörde gewesen, um wie üblich das Geld für die Auszahlung des Taschengeldes abzuholen, hat aber den zuständigen Mitarbeiter nicht angetroffen. Der DAB-Mitarbeiter ist danach trotzdem in die JVA gefahren und hat aus eigener Tasche an die neuen Abschiebehäftlinge, die bisher überhaupt kein Geld erhalten hatten, das Taschengeld vorfinanziert und ausgezahlt..

Der größte Teil der Abschiebehäftlinge hat leider tatsächlich am vorgesehenen Tag das Geld nicht bekommen. Die aufgetretenen Abstimmungsprobleme sind vor allem für die Flüchtlinge ärgerlich, und wir werden alles dafür tun, daß sie nicht wieder auftreten.

Beim DAB ist seit dem 1.7. 1997 eine BSHG-19-Kraft für die Betreuung der Abschiebehäftlinge und für die Betreuung von arabisch sprechenden Familien beschäftigt. Wir konnten für ihn nur deshalb eine Verlängerung des BSHG-19-Vertrags für ein zweites Jahr erreichen, weil wir uns gegenüber der Werkstatt Bremen verpflichtet haben, ihn noch für vier Monate weiterzubeschäftigen. Daraus wird deutlich, daß die Betreuung der Abschiebehäftlinge für uns einen hohen Stellenwert hat.

Bis Ende Oktober muß eine tragfähige Dauerlösung gefunden werden. Eine Regelaufgabe wie die soziale Unterstützung der Abschiebehäftlinge kann nicht von den Unkalkulierbarkeiten der BSHG-19- oder ABM-Politik abhängig gemacht werden. Ejvas Stki, Vorsitzender des DAB