Finanzminister für neue Firmensteuern

■ Unternehmenssteuerreform: Einheitlicher Tarif von 35 Prozent kommt. Kommunen sollen Hoheit über Gewerbesteuer aufgeben

Berlin (taz) – Die Besteuerung von Unternehmen soll künftig unabhängig von der Rechtsform übersichtlicher und insgesamt geringer als bisher ausfallen. Das hat die Bundesregierung der Wirtschaft versprochen. Wie das aussehen könnte, zeigt eine „Gedankenskizze“, die das Bundesfinanzministerium jetzt der Expertenkommission für die Reform der Unternehmensbesteuerung übermittelt hat. Stoßrichtung: Alle bisherigen Arten der Unternehmenssteuern sollen möglichst zum Jahr 2000 unter einem einheitlichen Steuersatz von 35 Prozent zusammengefaßt werden und ein jährliches Aufkommen von rund 170 Milliarden Mark ergeben.

In der kommenden Woche wird das 16köpfige Gremium unter Vorsitz des Steuerabteilungsleiters des Deutschen Industrie- und Handelstages, Alfons Kühn, damit beginnen, ein Reformkonzept zu erstellen, das dem Kabinett Ende April vorliegen soll.

Laut dem jetzt bekanntgewordenen Papier will Lafontaine neben der Körperschaftssteuer und der Einkommenssteuer auf gewerbliche Einkünfte auch die von den Kommunen erhobene Gewerbesteuer in der neuen Unternehmenssteuer aufgehen lassen. Der Körperschaftssteuersatz, den Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs zahlen, war bereits zum 1. Januar von 45 auf 40 Prozent herabgesetzt worden. Personengesellschaften und Einzelunternehmen zahlen seitdem je nach Gewinnlage zwischen 23,9 und 45 Prozent Einkommenssteuern.

Wichtig ist, daß Gesellschafter offene und verdeckte Ausschüttungen von Unternehmensgewinnen zu privaten Zwecken künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern müssen – nach den künftigen Einkommenssteuersätzen von 19 bis 48,5 Prozent. Damit sollen Eigenkapitalbildung und Investitionen gefördert werden.

Das Volumen von 170 Milliarden Mark, das das Ministerium von der neuen Unternehmenssteuer erwartet, ergibt sich aus den bisherigen Aufkommen der drei Steuerarten: Rund 50 Milliarden Mark erhält der Staat aus der Körperschaftssteuer, „sehr grob“ gerechnet 70 Milliarden Mark aus der Einkommenssteuer auf Gewinneinkünfte von Gewerbebetrieben, Freiberuflern und landwirtschaftlichen Betrieben sowie etwa 50 Milliarden Mark aus der Gewerbesteuer. Dabei fehlen allerdings die Kapitalertragssteuer, die derzeit rund 15 Milliarden Mark beträgt, und der Zinsabschlag der Unternehmen, der noch einmal 3 bis 4 Milliarden einbringt. Wenn die Unternehmenssteuer aufkommensneutral sein soll, müsse sie auch diese Lücke noch ausgleichen, heißt es in dem Papier.

Noch nicht geklärt scheint auch, wie die Kommunen dafür entschädigt werden sollen, daß ihnen die Gewerbesteuern entgehen, die sie bislang frei gestalten konnten. Sie müßten in irgendeiner Form an der Unternehmenssteuer beteiligt werden und könnten ein Recht auf einen autonomen Zuschlag bekommen. Beate Willms