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Bayern schluckt Urteil nicht

■ München will in der nächsten Woche die gekippte Biergarten-Verordnung neuauflegen

München (dpa) – Bayern will das Berliner Biergarten-Urteil nicht schlucken. Am kommenden Dienstag soll eine Neufassung der vom Bundesverwaltungsgericht gekippten Biergarten-Verordnung im Kabinett beraten werden, teilte die Staatskanzlei gestern in München mit. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hatte am Donnerstag die bayerische Biergartenverordnung von 1995, die für die Biergärten im Freistaat den Ausschank bis 22.30 Uhr vorsah, für nichtig erklärt.

Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) wolle dem Ministerrat sofort die Eckpunkte für eine ergänzte Sonderregelung vorlegen, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums. Bayerns SPD forderte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) auf, eine wasserdichte Regelung auf die Beine zu stellen und diese „handwerklich sauber“ über den Bundesrat rechtlich abzusichern. Zugleich bat die SPD-Landtagsfraktion Bundeskanzler Schröder in einem Schreiben, auf Bundesebene gesetzliche Initiativen zu ergreifen, damit in bayerischen Biergärten weiterhin länger ausgeschenkt werden könne.

Die Richter hatten bemängelt, daß die Verordnung keine den Lärm betreffende Anforderungen an die Biergärten stelle, sondern den Lärm lediglich als zumutbar einstufe. Dies sei aber nicht mit dem Immissionsschutzgesetz des Bundes vereinbar. Dem Gericht zufolge kann eine neue Verordnung den Biergärten im Freistaat durchaus eine Sonderrolle einräumen. Dabei müßten die Lärmwerte aber genauer definiert sein.

Auslöser des Streits war ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof von 1995, das die Schließung der „Waldwirtschaft Großhesselohe“ um 21.30 Uhr verlangt hatte. Gegen die Entscheidung hatten rund 20.000 Menschen mit der „Ersten bayerischen Biergarten-Revolution“ protestiert. Daraufhin war es zu der Biergarten-Verordnung gekommen.

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