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Verordung zum Strom

■ Grünen-Politikerin Michaele Hustedt wechselt den Stromversorger

Bonn (AP/dpa) – Die Netzdurchleitung von Strom aus regenerativen Energieträgern soll so bald wie möglich gesetzlich geregelt werden. Das erklärte die energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Michaele Hustedt, gestern in Bonn. Vor allem der hohe Durchleitungspreis werde von den Netzbesitzern noch immer als Instrument genutzt, um einen fairen Wettbewerb bis zum letzten Kunden zu verhindern, sagte die Abgeordnete.

Sie selbst hat nach monatelangem Hin und Her als eine der ersten PrivatkundInnnen Deutschlands ihren Stromlieferanten frei gewählt. Seit Montag bezieht sie ihren Strom nicht mehr von den Stadtwerken Bonn (SWB), sondern von einem Windenergieproduzenten in der Eifel. Mit diesem „Selbstversuch“ habe sie ausloten wollen, ob das seit April 1998 im neuen Energiewirtschaftsgesetz verankerte Wahlrecht „nur auf dem Papier steht oder ob dieses Recht auch in der Praxis lebbar ist“, sagte Hustedt in Bonn. Sie ist damit nach eigenen Angaben neben einem Hamburger Journalisten die erste Verbraucherin, die von dem neuen Gesetz Gebrauch gemacht hat.

Nach dem Anbieterwechsel kämen 70 Prozent ihres Stroms aus Windkraftanlagen, erklärte Hustedt. Hustedt bezahlt nach eigenen Angaben für den Bezug von Windenergie aus der Nordeifel 43 Pfennig je Kilowattstunde. Das sind 16 Pfennig mehr, als die Stadtwerke Bonn (SWB) normalerweise verlangen. Allein die Durchleitungsgebühr, die ihr Stromlieferant an die Netzbetreiber SWB und RWE zahlen müsse, betrage 18,22 Pfennig. Dies entspreche in keiner Weise den Selbstkosten und sei ein Mehrfaches der vier bis sechs Pfennig, die etwa in Skandinavien für die Durchleitung gezahlt würden.

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