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CDU auf grünem Kurs

■ Fraktion soll prüfen, ob Senatoren künftig ihr Parlamentsmandat aufgeben müssen

In der CDU gibt es einen überraschenden Vorstoß für die Trennung von Regierungsamt und Parlamentsmandat. Die CDU-Fraktion soll prüfen, ob SenatorInnen künftig ihr Abgeordnetenhausmandat niederlegen müssen, wenn sie ein Regierungsamt übernehmen. Bislang behalten die SenatorInnen meist ihren Sitz im Parlament. Dies steht in Widerspruch zu ihrer Aufgabe als Abgeordnete, die Regierung zu kontrollieren.

Freiwillig haben bislang nur Kultursenator Peter Radunski (CDU) und Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) ihren Abgeordnetenhaussitz aufgegeben. Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen hat sein Mandat ebenso behalten wie Gesundheitssenatorin Beate Hübner (CDU), Verkehrssenator Jürgen Klemann (CDU) und Arbeitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD).

In dem Antrag, den die Delegierten des Parteitages am 23. Januar an die Fraktion überwiesen, heißt es, die Trennung von Amt und Mandat sei „grundsätzlich richtig“. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Roland Gewalt, bezweifelte gestern allerdings, daß eine strikte Trennung von Amt und Mandat in der Fraktion eine Mehrheit fände. Denkbar sei, daß Senatoren ihr Abgeordnetenmandat ruhen lassen, wie dies in Hamburg praktiziert wird. Dies sei aber verfassungsrechtlich umstritten. Gewalt erwartete nicht, daß es noch in diesem Jahr zu einer Neuregelung kommt.

Die Debatte in der CDU beginnt just zu einem Zeitpunkt, als es bei den Grünen Versuche gibt, die strikte Trennung von Amt und Mandat wieder aufzuweichen. Für eine Trennung von Amt und Mandat hatte sich im Mai 1994 die parlamentarische Enquetekommission zur Verfassungs- und Parlamentsreform mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS ausgesprochen. Bei der Parlamentsreform hatte die Große Koalition die Regelung allerdings ungetastet gelassen. Die ist lukrativ: Senatoren mit Parlamentsmandat erhalten zusätzlich zu ihrem Senatorengehalt die Hälfte der Diäten (2.581 Mark) sowie die volle Aufwandsentschädigung von 1.530 Mark. Dorothee Winden

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