: Niedersachsens Studis proben Gebührenboykott
■ An acht von neun Universitäten in Niedersachsen soll der neue „Verwaltungskostenbeitrag“ von hundert Mark boykottiert werden. Das Wissenschaftsministerium droht mit Exmatrikulation
Hannover (taz) – Mit einem Studiengebührenboykott wehren sich die Studierenden an den niedersächsischen Unis gegen den neuen Verwaltungskostenbeitrag von hundert Mark, den das Land jetzt erstmals für das kommende Sommersemester einkassieren will.
Nach Angaben des Sprechers der Landes-Astenkonferenz Niedersachsen haben an acht von neun Universitäten des Landes und an vier weiteren Hochschulen die Studierenden auf Vollversammlungen einen Boykott der neuen Gebühr beschlossen. An den boykottierenden Hochschulen sollen die 100 Mark Verwaltungskostenbeitrag auf Treuhandkonten bei den Studentenvertretungen eingezahlt werden. Zugleich sollen alle Studierenden rechtliche Schritte gegen die Erhebung des Verwaltungskostenbeitrages einleiten.
An der Uni Hannover, wo der Boykott auf einer Vollversammlung mit immerhin 1.500 Teilnehmern beschlossen wurde, hat eine Arbeitsgemeinschaft Treuhandkonto (AGT) die Kampagne gegen die Studiengebühr übernommen. Unter dem Motto: „Selten war Protest so bequem“ hat die AGT eine vierseitige Boykottanleitung entworfen, mit der alle 30.000 Studierenden der hannoverschen Uni detailliert über den Sinn des Treuhandkontos informiert werden und gleichzeitig ein Formular für ein Widerspruch gegen die Erhebung des Verwaltungskostenbeitrages erhalten.
Nur wenn bis zum 17. Februar 7.500 Studierende die hundert Mark nicht an die Unikasse, sondern auf das Treuhandkonto überweisen, wollen die Boykotteure die neuen Gebühren tatsächlich der Landeskasse vorenthalten. So wollen sie den Studenten die Furcht vor einer Exmatrikulation nehmen, die Wissenschaftsminister Thomas Oppermann schon den Gebührenverweigerern angedroht hat.
Der Minister könne nicht 25.000 niedersächsische Studenten auf einen Schlag exmatrikulieren, sagte gestern der Sprecher der Landes- Astenkonferenz, Michael Tietz. Außerdem sei es das gute Recht eines jeden Studierenden, den Verwaltungskostenbeitrag erst durch einen Widerspruch überprüfen zu lassen. Tietz wies auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hin, in dem im November 1998 eine sofortige Exmatrikulation nach Nichtzahlung einer Studiengebühr als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet wird.
Das Wissenschaftsministerium in Hannover bleibt allerdings bisher bei seinen Drohungen gegen die Boykotteure des Verwaltungskostenbeitrages. Auch nach Zahlung der 100 Mark auf ein Treuhandkonto folge die Exmatrikulation, sagte am Mittwoch der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Markus Hoppe.
Der Verwaltungskostenbeitrag sei „ziemlich sicher gerichtsfest“. Er sei keine Einschreibgebühr, wie sie in Baden-Württemberg vor Gericht gescheitert sei. Jürgen Voges
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