piwik no script img

Acht Jahre wegen Auftrag zum Mord

Der mutmaßliche Chef einer türkischen Kopfgeldjägerbande ist gestern vom Berliner Landgericht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß er einen Mord an seinem 42jährigen Rivalen in Auftrag gegeben hatte. Drei seiner Gefolgsleute erhielten Haftstrafen zwischen drei Jahren und neun Monaten und bis zu vier Jahren und sechs Monaten wegen Verabredung zum Mord. Der Anschlag auf den Landsmann mit Spitznamen „Onkel Yussuf“ am 5. August 1997 vor seiner Schöneberger Wohnung scheiterte. In dem seit September dauernden Prozeß hatten die Angeklagten sich darauf berufen, sie hätten von dem Attentat auf den „Onkel“ Abstand genommen. Das Gericht verwarf ihre Version, zumal die Männer den Rivalen stundenlang bis weit ins Umland Berlins gesucht hätten. Der Anschlag wurde offenbar durch die Bodyguards des ausersehenen Opfers verhindert. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen