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Mord durch Maat

■ Lebenslänglich für „besonnenen“ Täter

Zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes hat das Landgericht einen 25 Jahre alten Maat der Bundesmarine verurteilt. Er hat nach Überzeugung der Richter am 30. Juli 1998 eine Prostituierte in Bremerhaven heimtückisch getötet. Der Mann hatte gestanden.

„Bis zuletzt ist die Tat unerklärlich geblieben“, sagte die Vorsitzende Hilka Robrecht in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte angegeben, er habe wegen seiner Geldprobleme das Opfer erpressen wollen. In der Wohnung der Frau angekommen, habe er den Tatplan aufgegeben. Als die Frau ihm die Hand auf die Schulter gelegt habe, sei die Angst vor Entdeckung in ihm hochgestiegen, er habe sich umgedreht und die 22jährige erschossen. Dies glaubten die Richter ihm jedoch nicht. Grund: Er sei sehr besonnen vorgegangen. Die Richter entschieden auf Mord aus Heimtücke, weil die junge Frau nach ihrer Ansicht arglos gewesen sei. „Sie hat Sie als Freier betrachtet, Sie hätten unbehelligt gehen können“, so die Begründung. dpa

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