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Im Kindergarten

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist erstmals in Schleswig-Holstein von einem Gericht bestätigt worden. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte nach der Klage eines Elternpaares den Kreis Stormarn per einstweiliger Anordnung verpflichtet, der fünfjährigen Tochter des Paares „ab sofort einen geeigneten Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zum Wohnort zur Verfügung zu stellen“.

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