„Beginn der ersten Wiederaufbauarbeiten“

■ Dokumentation des Friedensplans der Bundesregierung in Auszügen: Er soll in Abstimmung mit der EU, der Nato sowie unter Einbeziehung Rußlands und der UNO umgesetzt werden

Die Bundesregierung hat einen Friedensplan für das Kosovo erarbeitet, der in enger Abstimmung mit den Partnern in der EU und der Nato sowie unter Einbeziehung Rußlands und der Vereinten Nationen umgesetzt werden soll. Dieser Plan von Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) wurde vor dem EU-Sondergipfel am Mittwoch in Brüssel nicht offiziell veröffentlicht, lag aber mehreren deutschen Tageszeitungen auszugsweise vor.

„Stufe 1:

Ein G 8-Ministertreffen einigt sich darauf, daß der von den politischen Direktoren der G 8 auf dem Dresdner Treffen ausgearbeitete Forderungskatalog an Belgrad in eine Sicherheitsresolution der UNO umzugießen ist. Im einzelnen wäre dabei festzulegen:

Zeitpunkt des Abzugs aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte. Festsetzung des Zeitpunkts, zu dem der Abzug abgeschlossen sein muß. Hinzutreten muß die Verifikation des Abzugs.

Parallel zum Abzug der jugoslawischen Kräfte Verpflichtung der UÇK, alle Feindseligkeiten einzustellen und ihre gegenwärtige Dislozierung nicht zu verändern.

Einrichtung einer internationalen Friedenstruppe, mit den Prinzipien:robust, no double key, strict rules of engagement.

Arbeitsaufnahme der Hilfsorganisationen im Kosovo so schnell wie möglich, spätestens jedoch mit Abzug der jugoslawischen Kräfte.

Mit Vollendung des Abzugs der jugoslawischen Kräfte Rückkehr der Vertriebenen und Flüchtlinge in das Kosovo und Beginn der ersten Wiederaufbau- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Unterstellung des Kosovo unter eine von den Vereinten Nationen autorisierte Übergangsverwaltung bis zu einer endgültigen politischen Regelung.

Stufe 2:

Befassung des Sicherheitsrats der UNO. Diese Einigung sollte noch am selben Tag oder so früh wie möglich im Sicherheitsrat der UNO in eine (...) Resolution umgegossen werden.

Stufe 3:

Umsetzung. Die Annahme der Resolution wird der Belgrader Führung übermittelt. Falls mit dem Rückzug der jugoslawischen Kräfte begonnen wird, erfolgt eine 24stündige Unterbrechung der Luftschläge. Sofern dies geschieht, wird die Pause um den Zeitraum verlängert, der für den Abzug der Kräfte vorgesehen ist. Wenn der Abzug der Kräfte während des vorgeschriebenen Zeitraums erfolgt ist, werden die Luftschläge dauerhaft suspendiert.

Parallel zum Abzug der jugoslawischen Kräfte: Umsetzung der Verpflichtung der UÇK, Feuer einzustellen, die gegenwärtigen Positionen so lange nicht zu verlassen, bis die Friedenstruppe im Kosovo eintrifft. Mit diesem Zeitpunkt beginnen Entwaffnung und Entmilitarisierung der UÇK.

Bevor die internationale Friedenstruppe vollständig aufgestellt ist, rücken parallel mit dem Abzug der jugoslawischen Kräfte sukzessive schnell bewegliche Vorauskräfte der Staaten, die die Friedenstruppe der Vereinten Nationen stellen, in das Kosovo ein.

Kosovo Verification Mission (KVM) (der OSZE) nimmt ihre Verifikationsaufgabe unter den neuen Bedingungen wieder auf. Übergangsverwaltung durch die UNO.

Stufe 4:

Parallel dazu: Militärische Absicherung über dem Kosovo und außerhalb des Kosovo: Nato-Luftstreitkräfte, Nato-Bodenstreitkräfte in Mazedonien/Albanien (Stärke muß festgelegt werden). Für diese Truppenteile müssen Einsatzregeln festgelegt werden.

Stufe 5:

Bei Umsetzung der UN-Resolution: So rasch wie möglich, spätestens mit Ankunft der Vorauskräfte der internationalen UN-Friedenstruppe im Kosovo, beginnen die internationalen Hilfsorganisationen mit ihrer Arbeit.

Stufe 6:

Zeitgleich mit erfolgtem jugoslawischen Truppenabzug: Beginn der Rückkehr von Vertriebenen und Flüchtlingen. Beginn der ersten Wiederaufbau- und Rehabilitationsmaßnahmen.“ AFP