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Richter zweifeln am Transrapid

■ Verfassungsgericht will vom Bundestag mehr Details über Planung und Kosten des Projekts

Berlin (taz) – Nach den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten ist jetzt auch die juristische Begründung für die Magnetschwebebahn Transrapid zweifelhaft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem Bundestagspräsidium in einem Brief seine Bedenken mitgeteilt, daß das Gesetz zur Transrapid-Planung verfassungsgemäß ist. In dem fünfseitigen Schreiben, das der taz vorliegt, bittet das Gericht um mehr Informationen zu drei umstrittenen Punkten beim Schwebezug zwischen Berlin und Hamburg: Für eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Magnetschwebebahnbedarfgesetzes (MsbG), die sie auf Antrag von Schleswig-Holstein vorbereiten, fordern die Richter vom Parlament die neuesten Zahlen über Kosten und Passagiere des Milliardenprojekts.

Außerdem wollen die Karlsruher Richter Details darüber wissen, warum laut MsbG die Wirtschaftlichkeit beim Transrapid anders als bei Schienen- und Straßenprojekten nicht regelmäßig überprüft wird und warum es weiterhin Planungen gibt, dem Transrapid durch eine Schnellbahntrasse zwischen Berlin und Hamburg Konkurrenz zu machen.

Nach Informationen des grünen Verkehrsexperten Albert Schmidt rechnet die Bahn intern damit, daß weit weniger Menschen den Transrapid benutzen werden als ursprünglich geplant. Außerdem werde der Bau der Transrapidstrecke den Kostenrahmen von 6,1 Milliarden sprengen; die wirklichen Kosten lägen zwischen 7,1 und 8,2 Milliarden Mark. bpo Seite 10

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