: Gericht untersagt Kurden-Abschiebung
Die bevorstehende Abschiebung einer siebenköpfigen kurdischen Familie in Bremervörde wurde jetzt durch eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts in Stade untersagt: Zu befürchten sei, daß die Eltern durch die türkischen Sicherheitsbehörden mißhandelt würden. Dies teilte gestern der Unterstützerkreis der Familie Görgüglü, die zur Zeit im Kirchenasyl lebt, mit. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem derzeit „aufgeheizten Klima“, das in der Türkei seit der Verhaftung des PKK-Führers Abdulah Öcalan herrsche. Es bezog sich dabei auf den Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes vom 25.Februar 1999, nach dem es zur Zeit „eine besondere Gefährdung für abzuschiebende Türken kurdischer Herkunft“ gebe. Der Bremer Anwalt der Familie, Eberhard Schultz, mißt dem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei. epd/taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen