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Gericht untersagt Kurden-Abschiebung

Die bevorstehende Abschiebung einer siebenköpfigen kurdischen Familie in Bremervörde wurde jetzt durch eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts in Stade untersagt: Zu befürchten sei, daß die Eltern durch die türkischen Sicherheitsbehörden mißhandelt würden. Dies teilte gestern der Unterstützerkreis der Familie Görgüglü, die zur Zeit im Kirchenasyl lebt, mit. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem derzeit „aufgeheizten Klima“, das in der Türkei seit der Verhaftung des PKK-Führers Abdulah Öcalan herrsche. Es bezog sich dabei auf den Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes vom 25.Februar 1999, nach dem es zur Zeit „eine besondere Gefährdung für abzuschiebende Türken kurdischer Herkunft“ gebe. Der Bremer Anwalt der Familie, Eberhard Schultz, mißt dem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei. epd/taz

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