Verfassungsgericht soll entscheiden

Nach seinem Scheitern vor dem Verwaltungsgericht hat der „Berliner Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege“ (BVR) jetzt das Verfassungsgericht angerufen. Zugleich wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, wie der Verein gestern mitteilte. Damit wollen die Initiatoren des Volksbegehrens noch vor dem Start der Unterschriftensammlung am Montag „alle rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung eines ordnungsgemäßen und bürgerfreundlichen Verfahrens ausschöpfen“. Der Verein will unter anderem erreichen, daß die Berliner am Tag der Europawahl am 13. Juni in den Wahllokalen auch ihre Unterschrift für das Volksbegehren abgeben können. ADN