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Kita-Spargutachten bleibt geheim

■ Internes Papier aus der Sozialbehörde: Man könnte mehr als 3.000 Mark im Jahr pro Kind sparen / Wirtschaftsprüfer sind beauftragt, Kinder-Betreuung an Mindest-Standard zu messen

Der Bremer Finanzsenator will auch bei den Ausgaben für die Kitas sparen, deswegen wurde die Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft Wibera mit einem Gutachten beauftragt, die Kosten der Kita-Plätze einmal im Vergleich der verschiedenen Träger in Bremen und auch im Vergleich zu anderen Städten zu durchleuchten. Das Thema ist so brisant, daß schon seit längerer Zeit klar ist: Vor dem Wahltag darf es kein Ergebnis geben. Drei Wochen danach, am 30. Juni soll nun das Gutachten präsentiert werden.

Die Ergebnisse des Gutachtens stehen aber längst fest, derzeit wird noch an Details der Zahlenbasis gefeilt. Und es werden die Gutachter-Ergebnisse mit den Vorstellungen des Sozialressorts in Einklang gebracht.

Kern der Wirtschaftlichkeits-Untersuchung soll eine schlichte Überlegung sein: Wenn sich der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nach der bremischen Gesetzeslage nur auf den Kern von vier Stunden Kinderbetreuung bezieht, dann wäre sehr viel Geld einzusparen. Die gesamte Gebühren-Kalkulation könnte auf diese vier Stunden reduziert werden, wer für sein Kind einen „Teilzeit“-Platz mit Mittagessen oder gar einen Ganztags-Platz in Anspruch nehmen will, müßte die Mehrkosten selbst aufbringen. Bisher war die Kommune zwar immer bemüht, das Angebot der Teilzeit- und Ganztags-Plätze zu reduzieren, die schließlich angebotenen 6- oder 8-Stunden-Plätze werden dann aber genauso aus der Staatskasse finanziert wie die preiswerteren 4-Stunden-Angebote. Die Elternbeiträge machen bisher weniger als 15 Prozent der Kita-Kosten aus.

Das Mittagessen in den Kitas ist schon seit längerem im Visier der Kostenkontrolleure: Die meisten Kitas „leisten“ sich eigene Küchen, und das ist teurer als ein schlichter Bringe-Dienst. Auch sozialversicherungspflichtig angestellte Reinigungskräfte, wie sie etwa in den kirchlichen Kitas anzutreffen sind (sie sind in der Regel auch für die Gemeindezentren zuständig), sind teurer als private Reinigungsdienste. Gekürzt werden soll zudem die als Vorbereitungszeit anerkannte Arbeitszeit der Kindergärtnerinnen.

Gebäudekosten ließen sich schließlich einsparen, wenn die Räume auch nachmittags genutzt würden, Angebote für Kita-Plätze von 14-16 Uhr wären denkbar. In Obervieland wird derzeit versucht, dem Rechtsanspruch durch ein solches Angebot in der Kita Martin-Buber-Straße nachzukommen. Bisher haben allerdings nur acht Mütter ihre Kinder für diese ungewöhnliche Zeit angemeldet; wenn Eltern vorhandene Angebote nicht annehmen und ihre Kinder lieber zuhause lassen, dann spart das auch – sie verzichten ja freiwillig auf ihren Rechtsanspruch.

Im April hatte der Jugendhilfe-Ausschuß der Bremer Bürgerschaft sich mit dem Bremer Kita-Gesetz befaßt, das in Zukunft den schönen Titel „Tagesbetreuungs-Gesetz“ tragen soll. Die Behörde hatte in den Entwurf die Mindest-Zeit von vier Stunden täglich hineingeschrieben. Das war einer der Gründe, warum die Deputation nicht zustimmen wollte. Nicht nur die Grünen finden vier Stunden als Mindest-Anspruch zu wenig, auch für die SPD-Sozialpolitikerin Barbara Wulff ist die bisherige 4-Stunden-Regelung nur eine „Übergangsregelung“. Im Wahlprogramm jedenfalls ist die SPD für einen „hohen pädagogischen Standard“ und für die „Ausweitung der Betreuungszeiten entsprechend der Bedarfe der Eltern“. K.W.

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