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Rechte Dröhnung für die Hansestadt

■ Die DVU darf jetzt doch per Lautsprecher Wahlkampf machen

Die DVU wird ab sofort ihren Wahlkampf in Bremen-Stadt auch mit zwei umherfahrenden Lautsprecherwagen führen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) forderte die Stadt Bremen mit einem Beschluß am Mittwoch auf, eine Ausnahmegenehmigung für die Lautsprecherwerbung auszusprechen. Das Verwaltungsgericht hatte am 3. Mai der DVU untersagt, Lautsprecherwagen einzusetzen. Das OVG machte allerdings eine Reihe von Auflagen: So dürfe der Geräuschpegel 55 Dezibel nicht überschreiten; die Werbung ist auf 9 bis 12 und 15 bis 19 Uhr begrenzt; das Auto muß fahren; im Stau muß Stille herrschen; die Verkehrssicherheit darf nicht gefährdet werden; einige Gebiete sind Tabuzone.

Das OVG folgte nicht der Argumentation, daß die Straßen-Wahlwerbung eine unverhältnismäßige Gefährdung des Straßenverkehrs darstelle. Vielmehr verkenne die Stadt Bremen „die verfassungsrechtliche Bedeutung von Parlamentswahlen“, wenn sie grundsätzlich solche Art der Werbung verbiete. Bis 1991 war in Bremen die Lautsprecher-Wahlwerbung erlaubt. Die DVU vertritt die Ansicht, daß der Wahlerfolg der DVU im Jahr 1987 der Grund war, warum die Stadt Bremen in den folgenden Wahljahren diese Form der Wahlwerbung (für alle Parteien) verboten hatte. cd

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