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Toter Wal stört Naturschutz

Amtlichen Ärger gibt es zur Zeit um das Sylter „Pottwal-Grab“: Das seit Januar 1998 am Lister Ellenbogen im Norden der Insel verbuddelte Wal-Gerippe, das sich im Dünensand auf natürliche Weise für spätere Ausstellungszwecke selbst präparieren soll, könnte ein „illegaler Eingriff in ein Naturschutzgebiet“ sein. Das vermutet das Umweltamt des Kreises Nordfriesland in Husum. Zeitgleich prüft außerdem das Landesamt für Natur und Umwelt in Kiel, ob überhaupt „eine Genehmigung für die Einfuhr“ des toten Meeressäugers vorliegt. Der Pottwal war im Dezember 1997 mit weiteren Artgenossen auf Sylts dänischer Nachbarinsel Röm verendet und dem Sylter Heimatverein als Exponat für ein geplantes Walfang-Museum überlassen worden. Der Kadaver liegt an einer der Öffentlichkeit unbekannten Stelle, um Souvenierjäger fernzuhalten. Nach Angaben des Sylter Naturschutzbeauftragten Rolf Schmidt befindet sich diese Stelle auf einem privaten Grundstück. Diese Tatsache jedoch spiele keine Rolle bei einer möglichen Ordnungswidrigkeit, wenn der Privatgrund innerhalb eines Naturschutzgebietes liegt, hieß es aus dem Husumer Umweltamt.

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