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Verfahren gegen NS-Richter zum Teil eingestellt

■ Johannes Thümmler soll an Todesurteilen im KZ mitgewirkt haben. Beweise fehlen

Stuttgart (AP) – Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den 92jährigen ehemaligen Vorsitzenden des Polizeistandgerichts in Kattowitz, Johannes Thümmler, teilweise eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, von Oktober 1943 bis Januar 1945 an mehr als 1.000 Todesurteilen beteiligt gewesen zu sein, wie Staatsanwältin Sabine Mayländer gestern mitteilte. Weil keine schriftlichen Urteile gefunden werden konnten, habe Thümmler nicht nachgewiesen werden können, daß die von ihm verhängten Schuldsprüche den Tatbestand des Mordes erfüllten.

Das Standgericht, das im KZ Auschwitz tagte, fällte Todesurteile meist nach einer nur wenige Minuten dauernden Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft führte dazu Ermittlungen in polnischen Archiven durch. Das Landgericht in Ellwangen hatte es bereits im Jahr 1970 abgelehnt, das Hauptverfahren gegen den Mann zu eröffnen. Eine erneute Anklage hätte nur erhoben werden können, wenn neue Beweise die Vorwürfe gegen Thümmler belegt hätten.

Wegen der Verhängung von vier Todesurteilen gegen zwei damals 15- und 16jährige Frauen sowie gegen eine Schwangere laufen die Ermittlungen aber weiter. Das Verfahren wurde abgetrennt. Thümmler war auch Chef der Gestapo in Chemnitz und Kommandeur der Sicherheitspolizei in Stuttgart. In diesem Zusammenhang hätten die Recherchen der Staatsanwaltschaft keine neuen Hinweise auf NS-Verbrechen gebracht, berichtete Mayländer.

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