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■ Deutschland & der Gerichtshof

Die jugoslawische Klage brachte es ans Licht: Deutschland hält den Internationalen Gerichtshof (IGH) nicht für zuständig, völkerrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden. Dabei ist der IGH das Gericht der Vereinten Nationen, und deren Stärkung ist eigentlich erklärtes Ziel der Bundesregierung.

Die ablehnende Haltung Deutschlands hat vor allem historische Gründe. Zu Zeiten der deutschen Teilung wollte die Bundesregierung der DDR keine Chance geben, einen innerdeutschen Streit (beispielsweise um den genauen Verlauf der Elbgrenze) vor ein internationales Gericht zu bringen. Die damit verbundene völkerrechtliche Anerkennung der DDR wollte man vermeiden.

Nun gibt es die DDR schon seit fast zehn Jahren nicht mehr, doch im Verhältnis zum IGH hat sich nichts getan.

Unter der rot-grünen Regierung könnte sich aber bald etwas ändern. Außen- und Justizministerium stehen jedenfalls der Abgabe einer sogenannten Unterwerfungserklärung positiv gegenüber. Damit würde die Rechtsprechung des IGH für alle völkerrechtlichen Fragen anerkannt.

Insbesondere die Grünen wollen den IGH stärken. „Wir prüfen derzeit ohnehin alle von der alten Bundesregierung nicht unterschriebenen internationalen Verträge“, so der Bundestagsabgeordnete Christian Sterzing.

Im Hinblick auf den IGH können die Grünen zumindest auf die Unterstützung der FDP zählen. „Wir waren schon unter der alten Regierung für eine vorbehaltlose Anerkennung der IGH-Jurisdiktion“, betont Ulrich Irmer, der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion.

Die SPD würde die IGH-Frage dagegen am liebsten in eine große UNO-Reform einbetten. Schließlich haben sich bisher nur 62 von 185 UNO-Staaten generell der IGH-Rechtsprechung unterworfen.

In einem Parteitagsbeschluß von 1993 forderte die SPD, daß alle UNO-Staaten die IGH-Urteile vorbehaltlos anerkennen sollen. Ob Deutschland dabei nicht mit gutem Beispiel vorangehen müßte, ließen die SozialdemokratInnen offen.

Christian Rath

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