: Freude mit Ende
■ Lübecker Brandanschlag: Staatsanwälte stellen Ermittlungen gegen Skins ein
„Mit Freude“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille, „mit Freude auch des Generalstaatsanwaltes und des Justizministers“ hat die Lübecker Staatsanwaltschaft gestern das Verfahren gegen vier Grevesmühlener Skinheads eingestellt. Sie hatten mehrmals den Brandanschlag auf das Lübecker Flüchtlingsheim in der Hafenstraße am 18. Januar 1996 zugegeben, ihre Geständnisse aber immer widerrufen. Bei dem Feuer kamen zehn Menschen ums Leben.
Nunmehr konzentriert sich die Anklagebehörde wieder voll und ganz auf das Kieler Revisionsverfahren gegen den Libanesen Safwan Eid, den die Ankläger in der Vergangenheit schon immer als Täter favorisiert hatten. Safwan Eid wurde vom Lübecker Landgericht in erster Instanz freigesprochen, das Urteil aber vom Bundesgerichtshof kassiert.
„Es gibt keinen hinreichenden Tatverdacht“, begründete Wille gestern die Einstellung des Verfahren gegen Maik. W., Rene B., Heiko P. und Dirk T. „In den Inhalten der Geständnisse sind die Modalitäten unterschiedlich.“ Soweit es die ersten Geständnisse von Maik W. angehe, gibt es für Wille „keinen Zweifel“, daß Mitgefangene des Knastes Neustrelitz „Druck ausgeübt“ hätten. Die beiden Geständnisse vom Sommer 1998 gegenüber Journalisten könne sich die Staatsanwaltschaft nur so erklären, daß Maik W. dafür 500 Mark und 1.000 Mark haben wollte.
Für die Ankläger seien die Geständnisse schon deshalb unschlüssig, da nach Auffassung des Brandgutachters des Bundeskriminalamtes – entgegen anderer Meinungen – der Brand innen gelegt worden sei. Es gebe aber keine Anzeichen für ein gewaltsames Eindringen.
Auch der Umstand, daß die Beschuldigten gegen 3.10 Uhr auf der Lübecker Shell-Tankstelle Padelügge gesehen worden seien, sei laut Ankläger „im Zweifel zu Gunsten“ auszulegen. Denn dann konnten sie nicht zur Tatzeit (3 bis 3.30 Uhr) an der Hafenstraße gewesen sein. Weshalb drei Beschuldigte allerdings angesengte Haare hatten, konnte Wille auch gestern nicht erklären. Zwar seien die Angaben über die Ursachen „ungewöhnlich“, so Wille, dennoch könnten sie „letztlich nicht zweifelsfrei widerlegt“ werden. Kai von Appen
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