: Frauenkämpfe
1949: Elisabeth Selbert (SPD) setzt gegen Widerstände durch, daß der Satz Männer und Frauen sind gleichberechtigt ins Grundgesetz aufgenommen wird. Familienminister Franz Wuermeling (CDU) meint: „Eine Mutter daheim ersetzt vielfach Autos, Musiktruhen und Auslandsreisen.“
1953: Frauen werden geschäftsfähig. Bis dahin hatten nur ihre Ehemänner Entscheidungsrecht.
1961: Zulassung der Antibabypille. Erste Frau im Kabinett einer Bundesregierung: Elisabeth Schwarzhaupt (CDU).
1971: 374 Frauen bekennen im Stern: Ich habe abgetrieben.
1972: In Berlin wird das erste Frauenzentrum gegründet.
1974: Der § 218 wird neu gereglt; es wird die Fristenregelung eingeführt. Ein Jahr später wird die Reform vom Verfassungsgericht wieder einkassiert.
1977: Die Schuldfrage bei der Ehescheidung wird abgeschafft. Der Mutterschutz wird ausgeweitet. Das erste Frauenhaus wird gegründet.
1982: Einführung des Erziehungsurlaubs. Erste Frauenforschungsprofessur (Bonn). Und: erste kommunale Gleichstellungsstelle in Köln. 1995 waren es 1429.
1992: Maria Jepsen wird erste Bischöfin (Hamburg).
1994: Beide Heiratswilligen können ihre Nachnamen behalten.
1995: Nach der Wiedervereinigung wird der § 218in seiner jetzt gültigen Fassung reformiert: Abtreibung bleibt verboten, aber straffrei.
1997: Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.
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