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Ethische Bedenken?

■ Abschiebungen: Senatsanfrage zur Rolle von MedizinerInnen eingereicht

Zur Rolle von ÄrztInnen bei der Abschiebung von Flüchtlingen hat der gesundheitspolitische Sprecher der GAL-Fraktion, Peter Zamory, eine Anfrage an den Senat eingereicht. In den vergangenen zwei Wochen hat die Hamburger Ausländerbehörde acht Flüchtlinge, die laut ärztlichen Attesten reiseunfähig waren, in Begleitung von MedizinerInnen abgeschoben. Anfang Juni etwa wurde der 15jährige Murat Ercan, der als suizidgefährdet gilt, außer Landes gebracht, vorigen Donnerstag eine schwer depressive Kurdin mit ihren drei Kindern (taz berichtete).

In seiner Kleinen Senatsanfrage erinnert Zamory daran, daß wenige Tage zuvor der Deutsche Ärztetag es in einer Resolution verurteilt hatte, ÄrztInnen als Handlanger der Ausländerbehörden einzusetzen. Das sei mit den in der Ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar. Auf einer der nächsten Sitzungen wird sich der Vorstand der Hamburger Ärztekammer mit den aktuellen Abschiebungen befassen. Zamory, selbst praktischer Arzt, begehrt nun vom Senat zu erfahren, ob dieser die berufsethischen Bedenken der MedizinerInnen teilt.

Die Ausländerbehörde hatte vorige Woche bekanntgegeben, daß sie die FlugbegleiterInnen über das Arbeitsamt angeworden hat. Darüber hinaus würden Gespräche mit dem Landesbetrieb „pflegen & wohnen“ darüber geführt, ob zwei dort angestellte ÄrztInnen ein Büro in der Ausländerbehörde beziehen sollen. Zamory befragt den Senat nun nach dem Auswahlverfahren der AbschiebeärztInnen sowie nach deren Qualifikation und exakter Aufgabenbeschreibung.

Die „ärztliche Betreuung“ der am Donnerstag abgeschobenen Kurdin Nikar Selcuk hatte darin bestanden, daß der sie begleitende Mediziner ihr Beruhigungsmittel verabreichen wollte. Am Istanbuler Flughafen war die Frau statt von ÄrztInnen von der Polizei abgeholt und bis in die späte Nacht verhört worden. Elke Spanner

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