: 105.000 Mark für Hans Eichel
■ Margot Honecker unterliegt im Prozeß um das eingefrorene Vermögen ihres Mannes
Berlin (taz) – „Politische Prozesse sind immer verlorene Prozesse.“ Der Anwalt Friedrich Wolff ahnte schon vor der Verhandlung, wie die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts lauten würde. Und er behielt Recht: Klage abgewiesen.
Es ging um 117.000 Mark. Seit 1990 liegt diese Summe, das in D-Mark umgetauschte Vermögen Erich Honeckers, auf einem Konto der Berliner Sparkasse. Die Erbin, Margot Honecker, hätte gerne Zugriff auf die Summe. Was nicht geht: Noch im Sommer 1990 sperrte ein Sonderausschuß der DDR-Volkskammer das Konto.
Margot Honecker gegen die Bundesrepublik Deutschland. Schon während der Verhandlung wurde klar, daß die Ehefrau des 1994 verstorbenen DDR-Staats- und Parteichefs nicht gewinnen würde. Der Vorsitzende Richter Klaus Pée machte mehr als deutlich, daß das Gericht von der bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen wollte. Ähnliche Klagen ostdeutscher Politprominenz hatten bisher keinen Erfolg. Ein Sonderausschuß der Volkskammer hatte kurz vor der Wiedervereinigung befunden, daß sich große Teile der Politprominenz sittenwidrig bereichert hätten.
Das Gericht habe 1.600 Aktenordner durchgearbeitet, um die Vorwürfe gegen Honecker zu überprüfen, sagt der Richter stolz. Fast eine halbe Stunde lang werden Bauvorhaben, Wasserleitungen, Badestege, Jagdreviere, Energiekosten und Westautos aufgezählt. 44 Millionen Ostmark allein für die „Freizeit- und Jagdobjekte“. Die Liste belegt nach Ansicht des Gerichts, daß Erich Honecker sich am Volksvermögen vergriffen hat – und zwar in einer Größenordnung, die sich nicht durch seine Stellung entschuldigen lasse. Die Einbehaltung des Kontos sei ohnehin gerechtfertigt, so die Urteilsbegründung. Denn Honecker habe allein von der DDR-Bauakademie Zahlungen in Höhe von 240.000 Ostmark erhalten. Schon nach DDR-Recht sei dies unzulässig gewesen.
Margot Honecker erhält lediglich 12.000 Mark Rentenzahlungen, die zu Unrecht einbehalten worden waren. Georg Gruber
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