piwik no script img

Kinderschutz

Mit einer Bundesratsinitiative will der Hamburger Senat die Rechte von Kindern stärken. Dazu gehört das Verbot von Prügeln, das weithin noch immer als legitimes elterliches Züchtigungsrecht gilt. Zwar sei es nicht erlaubt, aber bislang auch nicht gesetzlich verboten, so Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD). Zudem enthält die zusammen mit Sachsen-Anhalt erarbeitete und mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) abgestimmte Vorlage weitere Neuregelungen. So soll eine nachträgliche Anfechtung der Vaterschaft ausgeschlossen werden, wenn Mutter und Ehemann der Zeugung durch künstliche Befruchtung zugestimmt hatten. Und Kinder ab zwölf Jahren sollen ein „Umgangsrecht“ mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil auch ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten bekommen.

Mit reinem Gewissen wissen

Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen